AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Regeln gelten für die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen durch Marcel Malorny mit Sitz in Tychy, im Folgenden als Firma bezeichnet.
 

Auftrag und Ausführung

Die Firma MALORNY TRANSLATION Marcel Malorny bietet Übersetzungs- und Dolmetscherdienste im Auftrag des Kunden.
Die Auftragserteilung kann entweder mündlich (telefonisch oder persönlich) oder über elektronische Kommunikationswege (E-Mail, Werbeportale usw.) erfolgen.
Vor Auftragserteilung legt die Firma einen Kostenvoranschlag für die Übersetzung und den Termin für die Erbringung der Dienstleistung vor.
Der Kunde sendet Dokumente, Dateien und Informationen bezüglich der Übersetzung an eine vereinbarte E-Mail-Adresse.
Der Liefertermin für die Übersetzung wird individuell mit dem Kunden vereinbart.
Der Kunde wird über die Leistungserbringung per E-Mail, SMS, Nachrichten auf dem Anzeigenportal oder telefonisch informiert.
Die Firma verpflichtet sich, die vom Kunden erhaltenen Informationen sowie die zur Übersetzung vorgelegten Dokumente und Dateien vertraulich zu behandeln.


Übersetzungen

Grundlage für die Abrechnung von schriftlichen Übersetzungen ist die Wortzahl des Ausgangstextes oder, falls diese nicht ermittelt werden kann, des Zieltextes.  
Der Mindestbestellpreis beträgt 5 Euro.
Der Wortpreis wird vor der Ausführung des Auftrags mit dem Kunden vereinbart. Er hängt von der Thematik, dem Umfang, der Lieferfrist, dem Schwierigkeitsgrad usw. ab.
Bei dringenden Aufträgen kann 50 bis 100% des Grundpreises aufgeschlagen werden.
Ungewöhnliche Aufträge, z.B. die Übersetzung von Manuskripten, Fotografien, Scans oder minderwertigen Aufnahmen, werden je nach Komplexität individuell berechnet.

Dolmetschung

Vor Abschluss des Auftrags stellt der Kunde alle Informationen über das Fachgebiet der Übersetzung, falls möglich auch die Materialien zur Vorbereitung des Dolmetschens zur Verfügung.
Die Dolmetschleistungen werden nach der Anzahl der Stunden abgerechnet, in denen der Dolmetscher zur Verfügung steht. Unter Verfügbarkeit versteht man die Zeit, die dem Kunden für ein sofortiges Dolmetschen zur Verfügung steht, auch wenn das Dolmetschen zu einem bestimmten Zeitpunkt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt wird.
Der Mindestdolmetschauftrag beträgt 4 Stunden.
Bei Reiseaufträgen wird die Leistung auf der Basis von Reisetagen abgerechnet. Unter einem Reiseauftrag ist ein Auftrag zu verstehen, der in einer Entfernung von mehr als 100 km vom Hauptsitz des Unternehmens ausgeführt wird.
Zum Preis der Dolmetschung sind die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung hinzuzurechnen.

Zahlungsabwicklung – Geschäftskunden

Die Zahlung erfolgt auf der Grundlage einer ausgestellten MwSt-Rechnung.
Rechnungen werden nach der Ausführung des Auftrags am Ende eines jeweiligen Monats ausgestellt. Das Zahlungsziel beträgt max. 30 Tage ab Rechnungsdatum.
Die Firma hat das Recht vor der Ausführung des Auftrags eine Vorauszahlung oder den gesamten Betrag im Voraus zu verlangen.
Im Falle einer Überschreitung der Zahlungsfrist hat die Firma das Recht, den überfälligen Betrag an die mit der Schuldeneintreibung befasste Stelle zu übergeben.

Zahlungsabwicklung – individuelle Kunden

Ein individueller Kunde, d.h. solcher der keine Geschäftstätigkeit ausübt, erhält eine steuerliche Quittung für die erbrachte Dienstleistung.
W przypadku kontaktu na odległość, zlecenie wykonania tłumaczenia równoznaczne jest z żądaniem wystawienia faktury oraz zgodą na jej wysyłkę drogą elektroniczną.
Der Kunde teilt dem Unternehmen die für die Ausstellung einer Rechnung mit Mehrwertsteuer erforderlichen Daten mit, d.h. Name, Vorname, Adresse.
Im Falle einer Überschreitung der Zahlungsfrist hat die Firma das Recht, den überfälligen Betrag an die mit der Schuldeneintreibung befasste Stelle zu übergeben.

Haftung

Die finanzielle Haftung der Firma im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Übersetzungsdienstleistungen ist auf die Höhe des für die Übersetzungsleistung fälligen Entgelts beschränkt.
Die Firma übernimmt keine Verantwortung für sachliche Fehler in der Übersetzung, die auf Fehler im Originaltext zurückzuführen sind.
Die Firma haftet nicht für Zufallsereignisse (z.B. Verspätungen, Vernichtung von Dokumenten, Dateien usw.), die auf Gründe zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle der Firma entziehen, d.h. Ausfälle der Computerhardware, Ausfälle der Internet- und Telefonverbindung oder Stromausfälle.

Beanstandungen

Jegliche Beanstandungen bezüglich der Qualität der erbrachten Dienstleistung sollten innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem Datum der Bereitstellung der Übersetzung eingereicht werden. Wird keine Beanstandung innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem Datum der Lieferung der geleisteten Übersetzung eingereicht, bedeutet dies, dass der Kunde die geleistete Übersetzung vorbehaltlos akzeptiert.
Sobald die Reklamation geprüft und für gerechtfertigt befunden wurde, verpflichtet sich die Firma, Übersetzungsfehler zu beseitigen oder einen Rabatt bis zur Höhe des Betrages zu gewähren, der dem Ausmaß der begangenen Fehler entspricht.
Die Höhe der Entschädigung für jegliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Übersetzungsarbeit durch die Firma entstehen, ist auf die Höhe des der Firma für die Ausführung dieses Auftrags zustehenden Honorars beschränkt.

 Personenbezogener Datenschutz


 Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten (DSV) informiert die Firma, dass ein Übersetzungsauftrag die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in dem für die Ausführung und Abrechnung der Dienstleistung erforderlichen Umfang bedeutet.

Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Angelegenheiten, die zwischen dem Unternehmen und dem Kunden nicht gesondert geregelt sind.
In Angelegenheiten, die nicht durch die Ausführungsordnung geregelt sind, gelten die Bestimmungen des allgemein anwendbaren polnischen Rechts.
Zum Zeitpunkt der Erteilung eines Übersetzungsauftrags akzeptiert der Kunde die oben genannten Bestimmungen.
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, werden von dem Gericht entschieden, das für den Sitz der Gesellschaft zuständig ist.
Diese Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit der Gesellschaft sind ab 13.06.2013 gültig.